Fakten und Informationen



Während wenige Kilometer entfernt Moor für die geplante Umgehungs-straße hergegeben werden soll:

      Märchenhaftes MoorFutures-Projekt in Lärz gestartet.

Der Landschafts- und Naturraum

Zwischen der Müritz, dem Müritz Nationalpark und der Mecklenburgischen Seenplatte liegt das Starsower Niedermoor. Eingebettet zwischen bewal-deten Hügeln, Seen und Kanälen der eiszeitlich geprägten Landschaft, bildet es eine Offenlandschaft zwischen dem Starsower Schulzensee und der Müritz-Havel-Wasserstraße. Es wird der Großlandschaft "Neustrelitzer Kleinseenlandschaft" zugeordnet.

Frühe Besiedlungsspuren aus der Eisenzeit, Funde einer Slawenbesie-dlung und mittelalterliche Siedlungsreste zeigen die Bedeutung dieser Landschaft für die Menschen bis zum heutigen Tag. Das Feuchtgebiet des Niedermoores wurde früher von typischen Moorpflanzen charakterisiert, vor allem von Wollgraswiesen, wie ältere Einwohner des Dorfes noch zu berichten wissen. Diese erstreckten sich im Nordwesten bis zu den Erlenbrüchen der „Müritz-Havel-Wasserstraße“.

Obwohl in den 70erJahren mit der Entwässerung des Gebietes über diverse Gräben begonnen wurde, bildet das Gelände weiterhin einen einzigartigen Naturraum aus!

Da das Oberflächenwasser weiterhin nur wenige Zentimeter unter der Bodenoberfläche den Moorboden feucht hält, sind wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna erhalten geblieben.

Im Übergang des Geländes zur Müritz-Havel-Wasserstraße überspannt seit dem 17. Jahrhundert die kleine „Hohe-Brücke“ den Kanal und lässt von dort über die Wasserstraße, deren Erlenbrüchen bis hin zu dem ge-schützten Naturraum des Mirower Holms, einen typischen Blick in den wasserreichen Landschaftsraum der Mecklenburgischen Kleinseenplatte zu.

Im Volksmund heißt diese Brücke bis zum heutigen Tag „Schweinebrücke“, weil an dieser Stelle die Schweine auf die andere Seite der Wasserstraße zum Weiden zur Sommermast auf den Mirower Holm getrieben wurden.

Die Idylle in diesem Bereich blieb bis zum heutigen Tag erhalten und wird durch den alten Weidebauernhof, der heute als Ferienhof Hohe Brücke betrieben wird, verstärkt.

Die Randbereiche des Niedermoores werden seit der Melioration der späten 70er Jahre partiell landwirtschaftlich genutzt.

In den tiefer gelegenen Teilen der Moorniederung und in den angrenzenden Waldgebieten bilden Flora und Fauna ein naturräumlich extrem schützenswertes Areal mit zahlreichen Biotopen aus. Dieser auch landschaftlich beeindruckende Naturraum wird über Wander-, Wasser- und Radwege entlang von Jahrhunderte alten Wegtrassen, die von Weiden und Wacholder gesäumt sind, erlebbar und bildet eine unglaublich harmonische Stille, die nur von Vogelgezwitscher, den Rufen der Kraniche und Gänse und dem Bellen der Rehe unterbrochen wird .

Einschätzung zum Trassenverlauf und zur jetzt geplanten Vorlastschüttung über Moorboden

Genau durch diesen erhaltenswerten Naturraum im Bereich des Starsower Niedermoorgebietes soll nun die Ortsumgehung der Stadt Mirow gebaut werden. Seit Anfang der 2000er Jahre läuft das Planungsverfahren, welches diesen Bereich als diejenige Trasse für die Ortsumgehung identifiziert hat, die die geringsten Eingriffe in die Umwelt darstellen soll.

Der Verlauf der Ortsumgehung Mirow auf der vom Straßenbauamt ausgewählten Trasse 3bPf zieht sich durch eine in vielerlei Hinsicht ökologisch wertvolle Landschaft. Geprägt ist der Bereich durch eine Niederung, die von der Mitte des 20sten Jahrhunderts durch diverse Gräben entwässert wurde.

Der Hauptgraben, der“ Pechgraben“, entwässert auch den westlich der L25 gelegenen Schulzensee Richtung „Müritz-Havel Wasserstraße“. Er verläuft vertieft, parallel zur Ortslage Starsow östlich der L25 am Hang entlang durch die offene Flur des Starsower Niedermoores. Dieses Grabensystem entwässert seit Jahrzehnten einen Bereich mit wertvollen Niedermoorböden. Trotzdem steht das Wasser in der Niederung nur wenige Zentimeter unter der Geländeoberkante. Die vorgesehene Ortsumgehung Mirow (Südabschnitt ) verläuft zunächst parallel des Grabens und der Ortslage Starsow im unteren Bereich des Hanges und quert östlich der Ortslage Starsow das Grabensystem mit Niedermoorboden zentral auf ca. 400m. Im Bereich der Müritz-Havel-Wasserstraße wird erneut Moorboden überbaut.

Dabei handelt es sich partiell um ein ökologisch wertvolles basisches Zwischenmoor.

In diesem Bereich soll die Baugrundstabilität für die geplante Straße durch Stopfsäulen erreicht werden Der Zwischenmoorboden soll anschließend mit einem Damm aufgeschüttet und damit, wie die anderen Bereiche, dauerhaft versiegelt werden.

Mit der Vorlastschüttung auf ca. 900 m entlang des Pechgrabens soll laut Planfeststellungsbeschluss (nicht rechtskräftig) der Untergrund für die Straße stabilisiert und gleichzeitig verhindert werden, dass klimaschäd-liche Treibhausgase vor der Versiegelung durch die Straße entweichen können.

Gleichzeitig sollen durch Vertikaldrainage im 1-m-Raster die Damm-setzungszeit auf ein Jahr verkürzt werden. Ist die Setzung abgeschlossen soll die Straße über die verbliebenen teilweise 5-m hohen Dämme durch die Niederung verlaufen. Der Flächen- und Funktionsverlust soll durch einen Maßnahmenkomplex im Bereich Grabowhöfe nördlich von Waren kompensiert werden. Mit diesen Maßnahmen wird laut Planungs-unterlagen der Straßenbaubehörde davon ausgegangen, dass der best-mögliche Klima-, Gewässer-, Natur- und Bodenschutz für die geplante Trasse gegeben ist.

Was spricht gegen den Bau der Straße

Die Ortsumgehung ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit einem vordinglichen Bedarf ausgewiesen, um die Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße 198 zu gewährleisten und die innerstädtischen Belastungen durch die Bundesstraße in Mirow zu minimieren. Es standen vier Trassenführungen zur Auswahl, deren Zerstörungspotenzial im Landschaftsraum sich nur geringfügig unterschied. Letztendlich wählte die Planungsbehörde eine Trasse, die zwar 2 km entfernt von Mirow verlief, aber nun parallel in nur 100 m Entfernung zu den Erholungsgärten des kleinen Straßendorfes Starsow und seitlich über die Niederung des Starsower Niedermoors verläuft. Die hinsichtlich Klima-, Gewässerschutz und Biodiversität wertvollen Böden auf dieser Trasse sollen nicht nur langfristig versiegelt, sondern der Baugrund soll im Bereich der teilweise tiefgründigen Moorböden durch eine vertikal drainierte Vorlastschüttung verdichtet werden. Somit soll die Baugrundstabilität der Straße auf dem Moorboden zu gewährleistet werden. Diese Maßnahme soll unmittelbar, noch bevor der Trassenverlauf endgültig vollständiges Baurecht erhält, erfolgen. Um diese zu verhindern wurde von unserer „Interessens-gemeinschaft Starsower Niedermoor“ im Jahre 2015 eine Klage bezüglich der gesamten Straßenbau-maßnahme eingereicht. Diese war verbunden mit einem Eilverfahren, welches zweitens 2. die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Beginn des Straßenbaus

verhindern sollte.

Das OVG Greifswald hat in einem Eilverfahren Ende 2015 bestätigt, dass vor dem Beginn des Straßenbaus noch verschiedene Umweltbelange zu prüfen sind. Trotz Antrag der Straßenbau-behörde im Rahmen eines Plan-änderungsverfahrens aus dem Jahre 2022 wurde bislang die auf-schiebende Wirkung der Klage nicht aufgehoben. Sie ist weiterhin gültig, muss aber in nächster Zeit erneut entschieden werden.

Von den Klagenden wird der geplante Trassenverlauf und vor allem die vorgezogene Vorlastschüttung mit Vertikaldrainage, die Bestandteil des Planänderungsverfahrens ist, als völlig kontraproduktiv für die gesetzten Ziele einer ökologisch nachhaltigen Landnutzung angesehen. Das besonders angesichts der weltweiten Strategien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und dem Erhalt der Biodiversität, die von der EU-,Bundes-, Regional- und bis zur Lokalebenen sowohl gesetzlich als auch durch Maßnahmen verankert sind.

Aber nicht nur die im Planungsverfahren vernachlässigte Berücksichtigung der THG (Treibhausgas Emissionen), die durch den Bau und den Betrieb der Straße sowie die oben beschriebene Landnutzung entstehen, sind Teil der Klage der Interessen-gemeinschaft, sondern auch der Eingriff in die Offenlandschaft sowie der Verlust von Flora und Fauna in der Starsower Niederung.

Die Ortsumgehung soll zum Wohl der Allgemeinheit gebaut werden!

Eine Straßenbaumaßnahme, die mit „Vordringlichem Bedarf“ im Bundes-verkehrs-wegeplan 2030 aufgenommen wird, weit im Vorfeld der konkreten Planung einer Trasse, hat automatisch dieses Gemeinwohl-siegel, welches über allen anderen Belangen steht.

Das Wohl der Allgemeinheit wird mit der Verkehrswirksamkeit einer Infrastruktur-maßnahme begründet, die die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten bzw. sicherstellen soll. Planungsverfahren, die auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhalten, sollen helfen, die Eingriffe in schützenswerte Belange, wie das Klima, die Biodiversität, Gewässer und Boden zu minimieren oder auszugleichen. Die Prüfung erfolgt für ver-schiedene Trassen, wobei die detaillierten Prüfungen nur noch über die Vorzugstrasse geführt werden. Die Vorzugstrasse wird in den Vorprü-fungen als diejenige Variante ausgewählt, die angeblich die geringsten Eingriffe in die Umwelt erfordern. Werden jedoch bei der Variantenprüfung, wie in diesem Fall, nur Trassen zur Wahl gestellt, die jede für sich mit erheblichen Eingriffen verbunden sind, gerät diese Wahl der Vorzugstrasse zur Farce. Fatalerweise wurde nach der Bestätigung der Vorzug-strasse im Planverfahren auch keine Abwägung mehr angestellt, ob die Verkehrswirksamkeit des Neubaus der gewählten Vorzugstrasse verhältnismäßig zu dem jeweiligen Eingriff in Natur, Landschaft, Wasser und last not least des Klimas sind.

Gegen diese Vorgehensweise wehren wir uns!

Im Fall der Starsow Niederung wird ein Niedermoor mit einem Verfahren überbaut, die zu erheblichen THG-Emissionen führen wird. In den Klima-schutzbetrachtungen fand hier keine Abwägung zur sogenannten Null-variante statt. Als Begründung wird von den Planungsbehörden angeführt, dass ja bereits bei der Prüfung der Variantenwahl eine Entscheidung getroffen wurde. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass erst durch die detaillierten Planungen der Bauaus-führungen der Vorzugstrasse die Eingriffe so bezifferbar werden, dass eine erneute Abwägung zur Null-variante erforderlich wird. Wir sind der Meinung, dass diese erneute Abwägung im Sinne des Wohls der Allgemeinheit wegen der geringen Verkehrs-wirksamkeit der Ortsumgehung Mirow auf deren Verzicht hinauslaufen muss!

Die Klage

Die „Interessengemeinschaft Starsower Niedermoor“ klagt seit Juni 2015 gegen den geplanten Neubau der B198 Ortsumgehung Mirow u.a. mit dem Schwerpunkt sachgerechter Klimaschutz und Verhinderung von THG (Treibhausgasemissionen).

Dazu muss ein korrekter Klimaschutzbericht laut der neusten Fassung des Klima-schutzgesetztes (s. Ausführungsvorschriften des „ad-hoc Arbeitshilfe Klimaschutz im Straßenbau des Landes Mecklenburg Vorpommern“) aufgestellt werden. Dieser muss alle möglichen THG-Emissionen berechnen, um so ein sachgerechte Abwägung zwischen den einzelnen Varianten insbesondere der Nullvariante treffen zu können:

Es sind Bilanzen aufzustellen, die die THG-Emissionen folgender Eingriffe berücksichtigen.

Die Daten und Informationen zum Bau stammen aus dem Planfeststellungs- und Änderungsbeschlusses aus dem Jahre 2022 sowie deren Unterlagen z.B. Landschafts-pflegerischer Begleitplan, UVP-Bericht; Variantenbetrachtung, Erläuterungsberichte etc.):

 

- Abbau und Anfuhr der erheblichen Bodenmassen für den Dammbau und 

  der Vorlastschüttung

- Einbau und Herstellung der Stopfsäulen im Bereich der Müritz-Havel

  Wasserstraße

- THG-Bilanz der Wirkung des mit Huminstoffen belasteten Drainwassers

  und des Einbaus der Vertikaldrains s.o., die zu einer schnelleren Setzung

  der Vorlastschüttung führen sollen. Insbesondere weil die Entwässerung

  der Vertikaldrainage nach oben erfolgen wird.

- THG-Bilanz des Bodenaushubes für die temporären Baustraßen,

  Kabelverlegungen, temporären Gräben und der umzulegenden Gräben

  dargestellt im Erläuterungsbericht U 1 im Bereich der Vorlastschüttung

- Überprüfung im Sinne der „ad hoc Arbeitshilfe Klimaschutz im Straßen-

  bau des Landes Mecklenburg Vorpommern“ , ob eine Anpassung der

  Straßenführung an das Gelände zu einer besseren Massenbilanz führen

  würde. So führt die Trasse der Variante 2, im Gegensatz zur Vorzugs-

  variante 3bPF, überwiegend und kontinuierlich über Geländehochlagen,

  was weniger anzutransportierendes Bodenmaterial für die Dämme zur

  Folge hätte. Zuträglich wäre eine Verschiebung der Trasse nach Norden

  über den „Pechgraben“ hinaus (Variante 2), auch für das Landschaftsbild

  in der Nähe des Dorfes und für die Wanderwege! Zudem liegt der Knoten

  der Variante 3bPF mit der L25 im Bereich des Abflusses des Oberflächen-

  gewässers „Schulzensee“ in einer Tieflage, so dass der Ausbau des

  Knotens mit einer Brücke in einem hochsensiblen Bereich nicht nur für

  den Boden, das Wasser sondern auch für die Tierwelt stattfindet. Auch 

  hier hätte die Trasse 2, deren Kreuzungsbereich mit der L25 nördlich in 

  einer Hochlage liegt, deutliche, - sich förmlich aufdrängende - Vorteile

  gegenüber der im Ausbau komplizierteren Variante 3bPF.

- Erhebliche Auswirkungen hat die Vorlastschüttung für die Tierwelt im

  Bereich der Starsower Niederung (LBP Erläuterungsbericht U 12.0 S N

  182-192). Sollte, wie oben dargestellt, die Setzungsgeschwindigkeit 

  erheblich langsamer als in einem Jahr vonstatten gehen, wovon aus-

  zugehen ist (s.o.), so dürften die langandauernden Zerschneidungen der

  Lebensräume diese nachhaltig zerstören.

  Nach der Erstellung eines konsistenten, alle THG-Emissionen

  abdeckenden Klimaschutzberichtes wollen wir erreichen, dass eine

  wissenschaftlich fundierte Gegenüberstellung mit der sogenannten

  Nullvariante erfolgt. Die Nullvariante entspricht dem Status quo, also

  keinem Bau der Ortsumgehung. Wir gehen davon aus, dass die durch

  den Bau, Betrieb und Verkehr auf der Ortsumgehung erzeugten THG-

  Emissionen erheblich über denen der Nullvariante liegen.

 

Zusammen mit den durch den Straßenbau angerichteten sonstigen Umweltzerstörungen dürfte das sog. „Wohl der Allgemeinheit“ nur durch den Verzicht der Straßenbaumaßnahme sichergestellt werden! Nicht aber durch eine Straße, deren Verkehrswirksamkeit zweifelhaft ist!

 

In diese Betrachtung gehört natürlich auch, sich noch einmal fundiert mit der tat-sächlichen Verkehrswirksamkeit der Umgehungsstraße auseinander zu setzen.

Zum jetzigen Stand ergibt sich erst dann eine nennenswerte Verkehrswirksamkeit, sprich Entlastung des Innerstädtischen Verkehrs in Mirow, wenn die neue Bundesstraße 189N von Mirow nach Wittstock über ca. 25 km durch den naturbelassenen Landschafts-raum gebaut wird. Damit soll laut Planunterlagen Verkehr von den Autobahnen auf die dann kürzere Strecke der Bundesstraße 189N gezogen werden (laut Planunterlagen im Raumordnungs-verfahren). Von den jetzt 6000 Fahrzeugen, die die Umgehungsstraße täglich entlasten sollen, wird in den Planungsunterlagen dann von 20.000 Fahrzeugen im Jahr 2030 ausgegangen.

 

Neben den erheblichen Umweltzerstörungen und -belastungen, die ein solcher Straßenbau ohnehin auch verursachen würde, ist ein derartiges Verkehrsaufkommen für die Erholungs-region der Mecklenburger Seenplatte und der Müritz, welches sich dann jenseits von Mirow auf die Bundesstraße 198 ergießt, völlig untragbar und muss dringend verhindert werden!

Deswegen muss alles getan werden, um jetzt diesen ersten Bauabschnitt (B198 Orts-umgehung Mirow) der Trasse Wittstock-Mirow zu verhindern.

 

Die Straßenbaubehörde hatte Ende des Jahres 2022 den Antrag beim OVG Greifswald gestellt, die aufschiebende Wirkung unserer Klage für den Baubeginn aufzuheben und damit, trotz des noch nicht entschiedenen Hauptklageverfahrens, mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden kann.

Die Straßenbaubehörde zielte insbesondere darauf ab, mit den Vorlastschüttungen zur Moorverdichtung unmittelbar zu beginnen!

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Interessengemeinschaft Starsower Niedermoor